Unsere Auftraggeber vertrauen auf unser umfassendes Leistungsangebot
Telefonische und persönliche Betreuung der Arbeitnehmer:innen
Unsere geschulten Mitarbeiter:innen sind erste Ansprechpartner für alle Fragen, die sich im Zuge eines Insolvenzverfahrens ergeben. Gerne beantworten wir diese telefonisch oder persönlich in unseren Räumlichkeiten.
Das komplette Melde- und Bescheinigungswesen
Wir arbeiten mit einem von der Bundesagentur für Arbeit und den Finanzämtern anerkannten Software-Programm. Hierdurch ist es uns möglich, auch sehr große Datenmengen kurzfristig und präzise zu bearbeiten.
Einholen und Sichern der erforderlichen Lohnunterlagen
Bei Vorliegen einer Vollmacht und des Beschlusses über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens werden alle erforderlichen Lohnunterlagen von uns eingeholt. Sobald die Insolvenzgeldbescheinigungen erstellt wurden, werden diese dem Insolvenzverwalter zur Unterschrift ausgehändigt oder auf Wunsch in dessen Auftrag von uns an die zuständige Agentur für Arbeit weitergeleitet.
Den Arbeitnehmer:innen händigen wir zeitnah folgende Unterlagen aus:
- Insolvenzgeldbescheinigung in Kopie
- Forderungsanmeldungsformulare mit Merkblatt (sofern angefordert)
- Lohnsteuerbescheinigung
- Sozialversicherungsmeldung(en)
- Arbeitsbescheinigungen (sofern angefordert)
Kommunikation mit Arbeitsagenturen, Finanzämtern und Krankenkassen
Durch unsere langjährige Erfahrung im Personalwesen im Insolvenzverfahren genießen wir bei den zuständigen Agenturen für Arbeit eine hohe Akzeptanz.
Sämtliche Korrespondenz mit den Krankenkassen in Bezug auf Meldungen, Beitragsnachweise, und Entgeltbescheinigungen wird durch uns kurzfristig und zuverlässig erledigt.